Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?
Profitieren Sie von hochwertigen Pflegehilfsmitteln ohne zusätzliche Kosten. Sie erfüllen die folgenden Voraussetzungen:
- Pflegegrad: Sie besitzen einen Pflegegrad (1-5).
- Pflegeort: Die Pflege erfolgt in den eigenen vier Wänden, in einer Wohngemeinschaft oder in einem betreuten Wohnumfeld.
- Pflegeperson: Eine private Person, wie ein Familienmitglied, Freund oder Nachbar, übernimmt ganz oder teilweise die häusliche Pflege.
Rechtlicher Anspruch: Gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI stehen Ihnen Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 40 € monatlich kostenfrei zu. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Stellen Sie Ihren Antrag einfach über uns.
Haben Sie noch Fragen?
Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Pflegebox in unseren FAQ.