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In drei Schritten zur passenden Pflegekraft
1. Ihre Anfrage
Sie stellen telefonisch oder online eine unverbindliche und kostenlose Anfrage.
2. Ihre Angebote
Sie erhalten auf Ihren Bedarf zugeschnittene Angebote direkt per Mail.
3. Betreuungsbeginn
Die 24 Stunden Pflegekraft* reist zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt an.
Preisvergleich nach Deutschkenntnissen
Wählen Sie die passende Option basierend auf den Sprachkenntnissen der Pflegekraft
Ohne Deutschkenntnisse
Mittlere Deutschkenntnisse
*ausgehend von Pflegegrad 3, ohne Nutzung von Pflegesachleistungen
**Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen, bitte kontaktieren Sie für mehr Informationen Ihren Steuerberater
Was kostet eine 24h-Pflegekraft*?
Eine 24-Stunden-Pflegekraft* kostet typischerweise ohne Förderung zwischen 2.400 und 3.300 Euro pro Monat. Die genauen Kosten variieren jedoch je nach individuellen Faktoren:
Qualifikation und Erfahrung
Die Kosten steigen mit höherer Qualifikation und mehr Erfahrung der Pflegekraft.
Deutschkenntnisse
Mittlere Kenntnisse: ca. 2.700 € / Monat. Gute Kenntnisse: 2.800 - 3.000 € / Monat.
Pflegebedarf und Aufwand
Der Umfang und die Intensität der benötigten Betreuung beeinflussen die Kosten.
Anzahl zu betreuender Personen
Für eine zusätzliche Person: ca. 200 € Aufschlag.
Zusätzliche Kosten:
- An- und Abreisekosten: ca. 198 Euro
- Kost und Logis für die Pflegekraft(obligatorisch)
- 24h Telefonbereitschaft und Servicegebühr: 0 Euro pro Tag
- Ggf. Zuschläge für Feiertage
Zuschüsse:
Pflegegeld
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld, das zur Finanzierung einer polnischen Pflegekraft verwendet werden kann:
- Pflegegrad 2: 332€ monatlich
- Pflegegrad 3: 573€ monatlich
- Pflegegrad 4: 765€ monatlich
- Pflegegrad 5: 947€ monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2 können pro Jahr bis zu 2.418€ für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragt werden:
- 1.612€ aus dem Verhinderungspflege-Budget
- Zusätzlich 50% des Kurzzeitpflege-Budgets (806€)
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Ausgaben für eine polnische Pflegekraft können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden:
- Bis zu 4.000€ pro Jahr absetzbar
Pflegehilfsmittel
Unabhängig vom Pflegegrad können monatlich 40€ für Pflegehilfsmittel beansprucht werden.
**Alle Preise verstehen sich als Richtwerte und können je nach Anbieter und individuellen Anforderungen variieren.
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